UVV Prüfung an gewerblich genutzten Fahrzeugen
Ziel
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" hat der Unternehmer alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Dies hat zum Ziel, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge neben der Verkehrssicherheit auch den Anforderungen der Arbeitssicherheit gerecht werden.
Zuständigkeit
Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der gewerblich genutzten Fahrzeuge obliegt dem Unternehmer/ Betriebsinhaber. Zur Überwachung und Durchführung der Prüftermine kann er andere Personen beauftragen.
Vorgehen
Die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige besteht aus Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen. Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzunehmen.
Inhalte & Themen
Bei einer UVV Prüfung an gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sind u.a. folgende Prüfpunkte zu kontrollieren
Der Umfang der Prüfungen ist erforderlichenfalls nach den betrieblichen und fahrzeugtechnischen Gegebenheiten zu ändern oder zu erweitern, insbesondere sind daneben Betriebsanleitungen und Wartungspläne der Hersteller zu beachten.
Dokumentationen
Neben einem schriftlichen Prüfbericht wird die zusätzliche Verwendung von Prüfplaketten empfohlen. Der vom Sachkundigen unterzeichnete Prüfbericht dient als Nachweis für die Pflichterfüllung, der durchgeführten Prüfung.
Quellen/ weiterführende Informationen
www.dguv.de / Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
www.vbg.de / Ihre gesetzliche Unfallversicherung